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„Code of Ethics“ in der Praxis I

29. August 2010

Im netbib weblog gibt es gerade eine kleine Diskussion um Burkas in Bibliotheken.

Kleiner Einschub: in dem ursprünglichen Zeitungsartikel werden anscheinend die Begrifflichkeiten vermischt. Es wird zwar eine Burka erwähnt, im betreffenden Fall ging es aber um einen Niqab. Naja das Wort „Burka“ weckt nun einmal klickträchtigere Assoziationsketten und ist auch von der Rechtschreibung einfacher. Und anscheinend reicht im Sommerloch ein Einzelfall um daraus einen Grundsatzartikel zu bauen.

Der Beschwerdeführer in der betreffenden Bibliothek möchte jetzt, dass verschleierte Nutzerinnen von der Nutzung ausgeschlossen werden.

In der Diskussion auf NetBib dazu werden schon einige wichtige Punkte genannt, etwa dass wir als BibliothekarInnen keine Kleiderordnung vorscheiben können und dass z.B. bei Habite keine Aufregung entstanden wäre.

Der Bibliothekswolf versucht in den Kommentaren einen Zugang über die Benutzungsordnung die ja auch Mäntel in bestimmten Bibliotheken verbietet. Das klingt auf den ersten Blick erfrischend rational, allerdings funktioniert die Analogie nicht wirklich und kommt anscheinend aus der Ecke der Hochschulbibliotheken. In den meisten öffentlichen Bibliotheken gibt es keine Pflicht Mäntel abzugeben, es gibt dort einfach nicht so viele teure, seltene Exemplare dass sich das Stehlen lohnen würde. Außerdem kann ich mir das Äquivalent zu „Mantel-auf, Buch-rein“ bei einer Burka nicht so wirklich gut vorstellen.

Also rein praktische Gründe für ein Verbot scheint es nicht zu geben.

Aber abgesehen davon, würde man bei einer Suche nach Antworten in unserer Berufsethik fündig?

Aber klar doch:

  • Wir behandeln unsere Kundinnen und Kunden gleich, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrem Alter, ihrer sozialen Stellung, ihrer Religion, ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung.
  • Wir erfüllen unsere beruflichen Aufgaben nach professionellen Gesichtspunkten unabhängig von unserer persönlichen Meinung und Einstellung.

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